Akt

Als Akt oder Aufzug bezeichnet man im Theater und im Musical einen Abschnitt der Aufführung. Während klassische Dramen in drei bis fünf Akte geteilt sind, bestehen die meisten Musicals aus zwei Akten. Zum Akt-Wechsel findet in der Regel eine Pause statt. Das Ende eines Aktes wird durch das Fallen des Vorhangs gekennzeichnet.

Dreiakter

Klassische Dramen gliedern sich für gewöhnlich in drei Abschnitte, die Exposition, die Informationen über die Voraussetzung gibt, die Zuspitzung des Konflikts bis zum Höhepunkt und schließlich die Lösung in der Komödie und die Katastrophe in der Tragödie.

Fünfakter

In vielen komplexeren Stücken zerfällt die Entwicklung in zwei einzelne Abschnitte, sodass sich insgesamt fünf Akte ergeben. Klassizistische Schauspiele und Opern bestehen seit dem 17. Jahrhundert aus fünf Akten. Die Aufteilung auf fünf Akte geht auf die griechische Antike zurück, trifft aber nicht auf alle griechischen Dramen und Komödien zu.

Einakter

Stücke mit nur einem Akt sind im 17. und 18. Jahrhundert aus Zwischenspielen entstanden, die ehemals zwischen den Akten gezeigt wurden. Nur sehr wenige Musicals bestehen aus einem einzigen Akt.

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