Eventim print@home: Gebühren zurückerhalten

Wer Musical-Tickets bei Anbietern wie Eventim kauft, hat die Möglichkeit, diese zu Hause bequem selbst auszudrucken. print@home heißt diese Option. Marktführer Eventim forderte dafür bis zu 2,50 Euro Servicegebühr. Diese Gebühr hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil für unzulässig erklärt. Was können jetzt Käufer tun, die ihre Eventin print@home Gebühren zurückerhalten möchten?

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Eventim Screenshot
Eventim Screenshot Screenshot: eventim.de Webseite

BHG-Urteil kippt Eventims print@home Gebühr

Musical-Tickets im Internet zu kaufen ist schon eine praktische Sache. Bequem vom Sofa oder vom heimischen Schreibtisch lässt sich der bevorzugte Sitzplatz in der passenden Preiskategorie auswählen, die Bestellung abschicken und die Zahlung veranlassen. Dabei stehen sogar mehrere Wege zur Auswahl, wie das Ticket zum Käufer kommen soll. Wer nicht lange auf die Lieferung per Post warten und Porto sparen möchte, kann sich die Eintrittskarten per E-Mail zusenden lassen und selbst ausdrucken. Bei Eventim heißt die print@home Option “ticketdirect”. Allerdings möchten sich die meisten Ticketshops auch dieses Angebot bezahlen lassen. Eventim verlangt eine pauschale Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro, obwohl für das Unternehmen weder Porto- noch Materialkosten anfallen. Die Verbraucherzentrale NRW hielt dies für unzulässig und hat dagegen geklagt.

In erster Instanz wurde die Klage vor dem Landgericht Bremen verhandelt. Das gab der Verbraucherzentrale NRW recht. Eventim ging jedoch in Berufung, der Fall landete am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen. Das bestätigte das Urteil des Landgerichts. Abermals ging Eventim in Revision. In letzter Instanz entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). Der urteilte am 23. August 2018 ebenfalls zugunsten der Verbraucherzentrale NRW und erklärte das für die print@home Option erhobene Entgelt für unzulässig (AZ. III ZR 192/17).

Eventim print@home Gebühren zurückerhalten – so geht es

Was bedeutet das BGH-Urteil nun für den Verbraucher? Zunächst einmal heißt es, dass Eventim die Servicegebühr nicht mehr erheben darf. Ein Eventim-Sprecher erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, das Unternehmen wolle vorerst auf die Gebühr verzichten. Falls nötig, werde man Anpassungen vornehmen. Eventim hält es aber auch für möglich, die Gebühr in geringerer Höhe beizubehalten. Den Unternehmensangaben zufolge werden 10 Prozent aller Eventim-Tickets als print@home Tickets verkauft.

Tickets zum Selbstausdrucken werden also etwas günstiger. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bedeutet das Urteil auch, dass Verbraucher die zu Unrecht erhobenen Eventim print@home Gebühren zurückerhalten können. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, fordert in einer Pressemitteilung: “Eventim sollte nicht darauf warten, dass jeder Kunde seine Forderungen einzeln geltend macht, sondern den Kunden die zu Unrecht kassierten Entgelte unmittelbar erstatten.”

Ob diese unmittelbare Rückzahlung tatsächlich erfolgt, ist derzeit fraglich. Die Verbraucherzentrale hat angekündigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, sollte eine Rückerstattung ausbleiben. Wer bereits gezahlte Eventim print@home Gebühren zurückerhalten möchte, kann sich allerdings jetzt schon selbst an das Unternehmen wenden. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Den können Ticketkäufer ausfüllen und direkt an Eventim senden.

Die Rückzahlungsansprüche verjähren nach drei Jahren. Eventim print@home Gebühren zurückerhalten können Kunden also für Tickets, die sie seit 2015 gekauft haben.

Hier Musterbrief herunterladen

Auswirkungen auf andere Ticket-Verkaufsstellen

Eventim ist nun keineswegs die einzige Ticket-Verkaufsstelle, die Gebühren für das print@home Angebot erhebt. Wer Musical-Tickets direkt bei Stage Entertainment kauft, zahlt zum Beispiel ebenfalls 2,50 Euro Servicegebühr. (UPDATE 29.08.2018: Stage Entertainment verlangt nun ebenfalls keine Servicegebühr mehr für Tickets zum Selbstausdrucken.)

Die Anbieter begründen dies mit den Kosten, die für die elektronische Überprüfung der Tickets beim Einlass anfallen. Tickets zum Selbstausdrucken enthalten nämlich keine Merkmale wie Wasserzeichen oder Hologramme. Theoretisch können sie dadurch leichter gefälscht werden. Beim Einlass wird daher ein aufgedruckter Strichcode oder QR-Code geprüft.

Dass es auch ohne Servicegebühr geht, zeigen Ticketportale wie ticketmaster und Reservix. Für print@home Tickets und Mobile Tickets fallen dort neben der allgemeinen Bearbeitungsgebühr keine zusätzlichen Gebühren an.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass das BGH-Urteil marktweite Auswirkungen haben wird. “Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut. Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen”, kommentiert Wolfgang Schuldzinski das Urteil.

Auch “Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr” gekippt

Zusätzlich zur print@home Gebühr kippte der Bundesgerichtshof auch den Eventim “Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr”. Für den sogenannten Premiumversand verlangte Eventim 14,90 Euro, plus 5,00 Euro für jedes weitere Ticket. In ihrer Klage kritisierten die Verbraucherschützer unter anderem Eventims Vorgehen beim Vorverkauf der AC/DC-Welttournee 2015. Fans konnten für Tickets ausschließlich den teuren Premiumversand wählen. Sie bekamen die Tickets jedoch als normale Briefzustellung mit 60-Cent-Frankierung.

Autor: S. Gerdesmeier

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